Baustein 2 Sprechen, Erzählen, Kommunizieren I Präsenz
Veranstaltungs-Nr.: 2511X5202
Inhalt/Beschreibung
Im Rahmen des Hamburger Sprachförderkonzepts bietet das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung im Schuljahr 2024/2025 zum dritten Mal die Weiterbildung im Fachbereich additiver Sprachförderung an Schule (FASS) an. Der Veröffentlichung zur Tagung: 15 Jahre Hamburger Sprachförderkonzept – Bilanz und Ausblick (November 2021) lag eine umfangreiche Befragung aller Sprachlernberatungen an Hamburger Schulen zugrunde. Als ein eindeutiges Ergebnis stellte sich folgender Entwicklungsbedarf dar: Die strukturierte und verbindliche Qualifizierung aller schulexternen Förderlehrkräfte ist notwendig. Hilfreich wäre auch eine Basisqualifizierung „Sprachförderung“, ggf. auch eine Definition von Mindeststandards für alle Personen, die außer der Sprachlernberatung vor Ort Sprachförderung erteilen (Erstellung eines Qualifikationsprofils). Mit einer Weiterbildungsmaßnahme in diesem Format entsprechen wir dem Ergebnis der Befragung und dem dringenden Wunsch nach Qualitätsprofilen. Ziel der Maßnahme Die Zertifizierung im Fachbereich additiver Sprachförderung an Schule (FASS) kommt eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung der gezielten, systematischen und diagnosegestützten Förderung im Rahmen des Hamburger Sprachförderkonzepts zu. Die Fachkräfte sind Durchführende der Maßnahme und für die konkrete Anwendung und Gestaltung der Sprachförderung ihrer Schule verantwortlich. In Zusammenarbeit mit der Sprachlernberatung der Schule und weiteren schulischen Beteiligten, wie Klassenlehrkräfte, Deutschkolleg: innen, IKOs, SKM, der Förderkoordination, etc. führen sie die Sprachförderung der Lerngruppe angepasst und zielgenau durch.
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Schwerpunkte/Rubrik: | Sprachbildung |
Weitere Hinweise
Hinweis für Teilnehmer/innen: | Zielgruppe Die Weiterbildung richtet sich an das pädagogisches Personal an Schulen, die das Fach Deutsch (mit dem Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache), eine Ausbildung Deutsch als Zweitsprache oder pädagogische Vorerfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen können. Pädagogische Mitarbeitende, die über keine dieser Qualifikation verfügen, können auch gemeldet werden, wenn sie sich aus der Sicht der Schulleitung für diese Aufgabe besonders eignen. Bitte leiten Sie die Ausschreibung an alle Kolleginnen und Kollegen, die der Zielgruppe entsprechen und an den Personalrat weiter. Der schulische Personalrat muss sich nach § 88 (1) 18, 19 und 26 HmPersVG mit der Durchführung und Auswahl befasst haben. Bitte beachten Sie im Sinne der Gleichstellung die besondere Berücksichtigung eines unterrepräsentierten Geschlechtes. Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung FASS • 1. oder 2. Staatsprüfung für die Lehrämter an der Hamburger Schulen • Arbeitsverhältnis (, Angestellten- oder Beamtenverh |
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