Sprechprüfungen im Fach Französisch (Sek I) I Präsenz
Veranstaltungs-Nr.: 2611F0401
Inhalt/Beschreibung
Seit dem Schuljahr 2024/25 ist im Fach Französisch eine Sprechprüfung im Verlaufe der Mittelstufe verbindlich. Nachdem zunächst kurz die Rahmenvorgaben in dieser Veranstaltung vorgestellt werden, steht die inhaltliche Ausgestaltung der Sprechprüfungund im Mittelpunkt: Wie können die Schülerinnen und Schüler auf die Sprechprüfung vorbereitet werden? Wie kann diese gestaltet werden? Welche organisatorischen Fragen müssen dabei beachtet werden? Der Referent, Peter Winz, verfügt über langjährige Erfahrung mit Sprechprüfungen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere an Stadtteilschulen.
Auszug aus dem Bildungsplan, Gymnasium/Stadtteilschule, Sek I, Teil C, Leistungsbewertung, 2022, BSB, Hamburg, S. 9: „In der Sekundarstufe I wird einmal in jeder Neueren Fremdsprache die funktionale kommunikative Kompetenz Sprechen in einer gesonderten Sprechprüfung überprüft. In dem Schuljahr, in dem die Sprechprüfung durchgeführt wird, ersetzt diese eine Klassenarbeit. Die Sprechprüfung findet frühestens im dritten Lernjahr und nicht vor Eintritt in die Jahrgangsstufe 7 statt. Die Prüfung erfolgt als Gruppenprüfung von mindestens zwei und höchstens fünf Schülerinnen und Schülern.“
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| Schwerpunkte/Rubrik: | Prävention, Intervention, Beratung |
Weitere Hinweise
| Zusatzinformationen: | Seit dem Schuljahr 2024/25 ist im Fach Französisch eine Sprechprüfung im Verlauf der Mittelstufe verbindlich. Nachdem zunächst kurz die Rahmenvorgaben in dieser Veranstaltung vorgestellt werden, steht die inhaltliche Ausgestaltung der Sprechprüfung im Mittelpunkt: Wie können die Schülerinnen und Schüler auf die Sprechprüfung vorbereitet werden? Wie kann diese gestaltet werden? Welche organisatorischen Fragen sind dabei zu beachten? Der Referent, Peter Winz, verfügt über langjährige Erfahrung mit Sprechprüfungen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere an Stadtteilschulen.
Auszug aus dem Bildungsplan, Gymnasium/Stadtteilschule, Sek I, Teil C, Leistungsbewertung, 2022, BSB, Hamburg, S. 9: „In der Sekundarstufe I wird einmal in jeder Neueren Fremdsprache die funktionale kommunikative Kompetenz Sprechen in einer gesonderten Sprechprüfung überprüft. In dem Schuljahr, in dem die Sprechprüfung durchgeführt wird, ersetzt diese eine Klassenarbeit. Die Sprechprüfung findet frühestens im dritten Lernjahr und nicht vor Eintritt in die Jahrgangsstufe 7 statt. Die Prüfung erfolgt als Gruppenprüfung von mindestens zwei und höchstens fünf Schülerinnen und Schülern.“
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